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Der Vorstand

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§26 BGB) ist fest vorgeschrieben, dass ein Verein einen Vorstand haben muss. Der Vorstand vertritt den Verein in allen Belangen, die den Verein betreffen und ist somit der gesetzliche Vertreter.

Die Aufgaben des Vorstandes sind sehr vielseitig und umfangreich, weshalb diese Aufgaben auf mehrere Vorstandsmitglieder aufgeteilt werden.

Unser aktueller Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 1. u. 2. Vorsitzender, Kassenwartin, Schriftführerin und mehrere Beisitzer.

In einer Schriftenreihe vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG), dem auch unser Kleingartenverein angehört, wurde hierzu folgendes geschrieben:


Die Aufgaben des Vorstands sind vielfältig und werden stets komplizierter. Hierzu gehören u.a.:

  • Abwicklung der Pachtverträge,
  • Auswahl neuer Pächter,
  • Finanzplanung des Vereins,
  • Abrechnung für Pacht, Mitgliedsbeitrag, Strom und Wasser,
  • außerdem Fachberatung,
  • Planung von Vereinsaktivitäten
  • und nicht zuletzt das persönliche Gespräch mit dem Gartenfreund.

Ein Orchesterensemble spielt nur gut, wenn alle beteiligten Musiker sich einbringen. Es reicht nicht, wenn nur der Dirigent und die erste Geige Einsatzfreude zeigen. So ist es auch im Kleingärtnerverein. Der Vorstand braucht die Unterstützung aller Vereinsmitglieder und jedes Gartenfreunds, damit ein gelungenes Konzert entsteht.


 

PeerLuks

1. Vorsitzender

MehmetTürkmen

2. Vorsitzender

KathrinHenze

Schriftführerin

KlausLagemann

Kassenwart

GiselaThier

Beisitzerin

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